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Unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds
Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.